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Deutschland
Downloadbereich
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Gedenkschrift für Gerhard Kugler (1935-2009) erschienenNEU!
von Dr. Peter Hennes (Mainz), Herausgeber „Handbuch des Rettungswesens“
Gefahrenlagen in Rettungs- und Einsatzdiensten mit radiologischen/nuklearen (atomar), biologischen und/oder chemischen Substanzen
Diese 3 Leitfäden zu radiologischen, biologischen und chemischen Gefahrenlagen wurden von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. herausgegeben und stehen Ihnen hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Grenzsituationen in der Notfallmedizin: Südwestdeutsche Notärzte fordern Sicherheit bei der Gabe von Medikamenten durch Rettungsassistenten
Experten erarbeiten Entwurf für bundesweite Initiative
Pressemitteilung der agbn zum Thema „Wegfall einer Notrufmöglichkeit – Missbrauch erzwingt Verordnung auf Bundesebene“
Regelkompetenz und Notkompetenz vor dem Hintergrund der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes
von Prof. Dr. med. Peter Sefrin, Der Notarzt 2008; 24: 96-98, Abdruck mit Genehmigung von Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart
Veranstaltungs- und Kongressberichte
Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte – 10. RETTmobil in Fulda NEU!
von Dr. Peter Hennes (Mainz), Herausgeber „Handbuch des Rettungswesens“
Zum 10. Mal hatte die RETTmobil vom 5.-7.5.2010 in der Messe Galerie Fulda ihre Pforten geöffnet. Ihr Motto „Europäische Leitmesse für Rettung und Mobilität“ erhebt einen hohen Anspruch.
Wann werden Pläne Wirklichkeit? Die Ständige Konferenz für den Rettungsdienst vor einem Berg ungelöster Aufgaben!
von Dr. Peter Hennes (Mainz), Herausgeber „Handbuch des Rettungswesens“
Die Ständige Konferenz für den Rettungsdienst traf sich am 13.4.2010 zu ihrer turnusmäßigen Frühjahrstagung beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin – zum 1. Mal unter dem neuen Vorsitz von Herrn Prof. Dirks.
Zum Thema „Vergaberecht“
Nichts Neues an der Front des Rettungsdienstes – der EuGH lässt generelle Ausschreibungspflicht offen!
von Dr. Peter Hennes (Mainz), Herausgeber „Handbuch des Rettungswesens“
Der Berg kreißte und gebar eine Maus – nach großem Vorgeplänkel und bereits erfolgten Abgesang auf den deutschen Rettungsdienst liegt nunmehr die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 29.4.2010 im Verfahren C-160/08 vor (Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland, da diese Aufträge für „öffentliche Krankentransportleistungen“ nicht öffentlich ausgeschrieben bzw. nicht transparent vergeben und keine Bekanntmachungen über vergebene Aufträge veröffentlicht hat).
Rettungsdienst und Vergaberecht: Das Urteil des EuGH zum Thema vom 29.4.2010
Presseinformation – DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen
Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber:
Ausweitung des Vergaberechts – Ein erstes Resümee EuGH, Urteil vom 11.6.2009 – C-300/07 (Oymanns)
von Rechtsanwalt und Steuerberater Ermbrecht Rindtorff
Ein Etappensieg – das Verfahren bleibt interessant!
Ein Kommentar zum Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 3.4.2009
von Dr. Peter Hennes (Mainz), Herausgeber „Handbuch des Rettungswesens“
Mit Beschluss vom 3.4.2009 (Az. Z3-3-3194-1-49-12/08) hat die Vergabekammer Südbayern eindeutig entschieden, dass das sog. Konzessionsmodell, wie es im bayerischen Rettungsdienst für die Vergabe von Leistungen im Notfall- und Krankentransport angewendet wird, nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fällt. Diese Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig und wird wohl vom OLG München nochmals überprüft werden. Allerdings ist die Haltung der VK Südbayern ein weiterer Hinweis darauf: Es ist einfach nicht sachgerecht und auch politisch nicht vertretbar, so zu tun, als ob bereits eine rechtlich verbindliche Notwendigkeit vorliegt, in jedem Falle und schon ad hoc für den Rettungsdienst insgesamt von einer zwingenden Anwendung europarechtlicher Vergabevorschriften auszugehen.
Beschluss der Vergabekammer Sübayern zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen vom 3.4.2009 (Az. Z3-3-3194-1-49-12/08)
Leistungen des Rettungsdienstes unterliegen dem Vergaberecht
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) kommen auf die Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes in Sachsen das Vergaberecht, also u.a. die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) sowie (mindestens) bestimmte weitere EU-rechtlich angelegte Vorschriften zur Anwendung (Beschlüsse vom 1. Dezember 2008 – X 31 und 32/08).